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OLG Schleswig, 07.01.1999 - 2 W 41/98, 2 W 43/98 |
Zitiervorschläge
OLG Schleswig, Entscheidung vom 07. Januar 1999 - 2 W 41/98, 2 W 43/98 (https://dejure.org/1999,13609)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Lübeck - 8 XIV 133/97
- LG Lübeck - 7 T 674/98
- OLG Schleswig, 07.01.1999 - 2 W 41/98, 2 W 43/98
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 10.05.1998 - 2 BvR 978/97
Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Beschlüsse in einer Unterbringungssache, die …
Auszug aus OLG Schleswig, 07.01.1999 - 2 W 41/98
Der Senat folgt den inzwischen ergangenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 25.6.1998 (NJW 1998, 2829 ), mit denen für die Fälle der Abschiebehaft die Übernahme der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum besonderen Rechtsschutz bei prozessualer Überholung kurzfristig erledigter Grundrechtseingriffe (zuletzt zur vorläufigen Unterbringung NJW 1998, 2432 ) abgelehnt worden ist.Dazu gehört bei der vorläufigen Unterbringung nicht nur die grundsätzliche Beschränkung auf 6 Wochen (§ 70 h FGG ), sondern auch die Erfahrung, daß dieser Zeitraum häufig erheblich unterschritten wird (BVerfG NJW 1998, 2432, 2433).
- BGH, 25.06.1998 - V ZB 7/98
Überprüfung einer Abschiebehaftanordnung nach Erledigung
Auszug aus OLG Schleswig, 07.01.1999 - 2 W 41/98
Der Senat folgt den inzwischen ergangenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 25.6.1998 (NJW 1998, 2829 ), mit denen für die Fälle der Abschiebehaft die Übernahme der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum besonderen Rechtsschutz bei prozessualer Überholung kurzfristig erledigter Grundrechtseingriffe (zuletzt zur vorläufigen Unterbringung NJW 1998, 2432 ) abgelehnt worden ist. - BVerfG, 14.06.1998 - 2 BvR 2227/96
Keine Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Verneinung des Rechtsschutzinteresses …
Auszug aus OLG Schleswig, 07.01.1999 - 2 W 41/98
Auch wenn in den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs die genannte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Erledigung einer vorläufigen Unterbringung vom 10.5.1998 (ebensowenig wie die Folgeentscheidung vom 14.6.1998 in NJW 1998, 2813 ) nicht erwähnt ist und argumentativ auch nicht verarbeitet zu sein scheint, hält der Senat die Auffassung des Bundesgerichtshofs für richtig.